Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/08/0144Rechtssatz
Im Hinblick auf die aktenkundige Vollmacht, mit der sich die Übernehmerin des Bescheides ausgewiesen hat, ist deren Übernahme des Bescheides der Übernahme durch die Partei selbst gleichzuhalten.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt UmfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002080143.X01Im RIS seit
05.05.2003