RS Vwgh 2003/2/19 2002/08/0143

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/08/0144

Rechtssatz

Im Hinblick auf die aktenkundige Vollmacht, mit der sich die Übernehmerin des Bescheides ausgewiesen hat, ist deren Übernahme des Bescheides der Übernahme durch die Partei selbst gleichzuhalten.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002080143.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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