RS Vwgh 2003/2/19 99/08/0146

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §5 Abs2;
HBG;

Rechtssatz

Das Beschäftigungsverhältnis unterliegt jedenfalls dann - und unabhängig von der Höhe des gebührenden Entgelts - der Vollversicherungspflicht nach § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG, wenn zwischen den Vertragsparteien ungeachtet der unrichtigen Bezeichnung des Vertrages ein den Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes unterliegendes Dienstverhältnis besteht (vgl. § 5 Abs. 2 ASVG sowie zB das hg. Erkenntnis vom 14. März 2001, 95/08/0114).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Hausbesorger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080146.X03

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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