RS Vwgh 2003/2/20 2002/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §2 Abs4;
AWG 1990 §2 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0014 E 27. Juni 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Eine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd § 2 Abs. 3 AWG 1990 ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung die Beeinträchtigung umweltrelevanter Schutzgüter zu besorgen ist (Hinweis E 10.8.2000, 2000/07/0031).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070025.X07

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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