RS Vwgh 2003/2/20 2002/07/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/07/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0223 E 11. September 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Besteht bei einem Voreigentümer oder Vorinhaber Entledigungsabsicht dann wird die Sache zum Abfall und verliert diese Eigenschaft erst wieder durch eine zulässige Verwertung (Hinweis E 21.3.1995, 93/04/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070133.X07

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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