RS Vwgh 2003/2/25 99/14/0323

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §12;
EStG 1972 §20;
EStG 1988 §12;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Betrag von 350.000 S als Obergrenze für die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung von Anschaffungskosten eines PKW angesehen hat. Im Beschwerdefall kann auch nicht der Auffassung entgegengetreten werden, dass sich diese Angemessenheitsgrenze nicht durch die Kosten einer Klimaanlage und eines Sperrdifferenzials erhöht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140323.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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