RS Vwgh 2003/2/25 99/14/0316

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Im Unterbleiben einer mündlichen Berufungsverhandlung ist keine Verletzung von Verfahrensvorschriften gelegen, weil der Beschwerdeführer eine solche nicht der Regelung des § 284 Abs. 1 BAO entsprechend beantragt hat (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 284 Tz 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140316.X01

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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