RS Vwgh 2003/2/25 99/14/0323

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen, sollen sie steuerliche Anerkennung finden, müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen Inhalt haben und wie unter Fremden abgeschlossen sein (Hinweis E 26. Jänner 1999, 98/14/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140323.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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