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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §238 Abs2;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO, dass sie nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Amtshandlung zur Erreichung des angestrebten Erfolges konkret geeignet war und ob der Abgabenschuldner von der Amtshandlung Kenntnis erlangte (Hinweis E 24. Oktober 2002, 2000/15/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002130223.X01Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018