RS Vwgh 2003/2/26 2002/17/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §57 Abs2;
AVG §63 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/17/0280 E 26. Februar 2003

Rechtssatz

Eine Vorschrift wie § 13 Abs. 3 AVG idF BGBl. I Nr. 158/1998, die die Verbesserung auch inhaltlicher Mängel von Eingaben ermöglicht, bewirkt nicht, dass eine ursprünglich einem bestimmten Rechtsmitteltypus (Vorstellung) entsprechende eindeutige Prozesserklärung im Wege der Verbesserung nachträglich zu einer Erklärung eines anderen Typus (Berufung) werden könnte.

Schlagworte

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170279.X03

Im RIS seit

16.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten