RS Vwgh 2003/2/26 97/13/0095

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Veröffentlicht am 26.02.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 maßgeblich ist, dürfen nur solche negative Wirtschaftsgüter Berücksichtigung finden, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind, somit also nicht etwa Verbindlichkeiten, mit deren Geltendmachung durch den Gläubiger nicht zu rechnen ist (Hinweis E 27. September 2000, 96/14/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130095.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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