RS Vwgh 2003/2/26 2002/17/0350

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Veröffentlicht am 26.02.2003
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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkgebührenG Stmk;
StVO 1960;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0208 E 24. September 2003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/17/0076 E 23. Oktober 1985 RS 1(hier Stmk ParkgebührenG anzuwenden)

Stammrechtssatz

Es ist für die Abgabepflicht nach dem Wr ParkometerG ohne rechtliche Relevanz, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten innerhalb des Bereiches einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone erlaubt ist oder nicht, weil auch solche Straßenstücke von der Kurzparkzone nicht ausgenommen sind; durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen wird die Kurzparkzone nicht unterbrochen (Hinweis E 14.2.1979, 892/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170350.X03

Im RIS seit

07.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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