RS Vwgh 2003/2/27 99/15/0193

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs2;

Rechtssatz

Ein Verbot von über die Vereinbarung hinausgehenden Privatfahrten ist nur dann als ernst gemeint einzustufen, wenn der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt. Ein geeignetes Mittel dafür kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Führung von Fahrtenbüchern verhält und diese laufend kontrolliert (Hinweis E 5. November 1995, 92/13/0274).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150193.X03

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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