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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs2;Rechtssatz
Ein Verbot von über die Vereinbarung hinausgehenden Privatfahrten ist nur dann als ernst gemeint einzustufen, wenn der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt. Ein geeignetes Mittel dafür kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Führung von Fahrtenbüchern verhält und diese laufend kontrolliert (Hinweis E 5. November 1995, 92/13/0274).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150193.X03Im RIS seit
23.05.2003