RS Vwgh 2003/2/27 98/15/0188

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §192;
BAO §289 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0175 E 22. Juni 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Ein zweitinstanzlicher Abgabenbescheid hat getreu der Bestimmung des § 192 BAO die Feststellungen jener Feststellungsbescheide zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Erlassung des zweitinstanzlichen Abgabenbescheides dem Rechtsbestand angehören (Hinweis E 26.9.2000, 2000/13/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998150188.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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