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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs4 idF 1994/314;Rechtssatz
Die gesetzliche Vermutung einer Beschäftigung im Grunde des § 2 Abs. 4 zweiter Satz AuslBG besteht ungeachtet des Ausmaßes der Beteiligung oder des tatsächlichen Einflusses auf die Geschäftsführung durch den arbeitenden Gesellschafter allein mangels Erlassung eines Feststellungsbescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090188.X04Im RIS seit
05.05.2003