RS Vwgh 2003/2/27 2000/09/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28a Abs3 idF 1995/895;
VStG §9;

Rechtssatz

Die aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 28a Abs. 3 AuslBG (in der Fassung BGBl. Nr. 895/1995) stammende Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist - auch ohne Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat - nach dem 1. Jänner 1996 weiterhin wirksam geblieben (Hinweis E 28. September 2000, Zl. 2000/09/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090074.X01

Im RIS seit

06.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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