RS Vwgh 2003/2/27 2002/20/0492

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob der Asylwerber in seiner Heimat jemals tatsächlich politisch aktiv war und - deshalb - verfolgt wird. Eine asylrelevante Verfolgung liegt vielmehr bereits dann vor, wenn dem Betreffenden wegen - unterstellter - politischer Absichten Verfolgungshandlungen von maßgeblicher Intensität drohen (vgl. in diesem Zusammenhang das ebenfalls den Iran betreffende E vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0550, hinsichtlich unterstellter regimefeindlicher Tätigkeiten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200492.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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