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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob der Asylwerber in seiner Heimat jemals tatsächlich politisch aktiv war und - deshalb - verfolgt wird. Eine asylrelevante Verfolgung liegt vielmehr bereits dann vor, wenn dem Betreffenden wegen - unterstellter - politischer Absichten Verfolgungshandlungen von maßgeblicher Intensität drohen (vgl. in diesem Zusammenhang das ebenfalls den Iran betreffende E vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0550, hinsichtlich unterstellter regimefeindlicher Tätigkeiten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002200492.X01Im RIS seit
05.05.2003