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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs2;Rechtssatz
Die Regelung betreffend die Bilanzänderung nach § 4 Abs 2 vorletzter und letzter Satz EStG 1988 bezieht sich darauf, dass innerhalb der Gewinnermittlungsart durch Betriebsvermögensvergleich Wahlrechte nachträglich anders ausgeübt werden. Die Regelung ist in keiner Weise anwendbar auf die Wahl der Gewinnermittlungsart selbst, also auf die nachträgliche Änderung einer bereits getroffenen Entscheidung über die Gewinnermittlungsart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150143.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013