RS Vwgh 2003/2/27 99/15/0143

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Regelung betreffend die Bilanzänderung nach § 4 Abs 2 vorletzter und letzter Satz EStG 1988 bezieht sich darauf, dass innerhalb der Gewinnermittlungsart durch Betriebsvermögensvergleich Wahlrechte nachträglich anders ausgeübt werden. Die Regelung ist in keiner Weise anwendbar auf die Wahl der Gewinnermittlungsart selbst, also auf die nachträgliche Änderung einer bereits getroffenen Entscheidung über die Gewinnermittlungsart.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150143.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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