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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;Rechtssatz
Indem der Beschwerdeführer die mangelnde Erhaltungswürdigkeit der gegenständlichen Hofanlage behauptet, ist er darauf hinzuweisen, dass es sich hier nicht um eine (Einzel-)Unterschutzstellung (nur) dieser Hofanlage handelt, sondern die Schutzwürdigkeit eines Ensembles, bestehend aus 12 Objekten, festgestellt wurde. Die Bedeutung der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Umstände gegen eine Unterschutzstellung (im Wesentlichen sind das Hinweise auf statische Mängel und stattgefundene Änderungen an Mauern) ist demnach nur an ihren Auswirkungen im Hinblick auf das gesamte Ensemble zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002090100.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010