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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/14/0175 E 7. August 2001 RS 1Stammrechtssatz
Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in Verordnungsform geschieht (Hinweis E 20. Mai 1987, 86/13/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150193.X01Im RIS seit
23.05.2003