RS Vwgh 2003/2/27 99/15/0193

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0175 E 7. August 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in Verordnungsform geschieht (Hinweis E 20. Mai 1987, 86/13/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150193.X01

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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