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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §19 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass zufolge § 19 Abs. 2 AuslBG der Antrag auf Erteilung der entsprechenden Bewilligungen (zur Verwendung der ausländischen Leiharbeitskräfte) ausschließlich vom inländischen Entleiher bzw. Beschäftiger der überlassenen ausländischen Arbeitskräfte gestellt werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090095.X01Im RIS seit
06.06.2003