RS Vwgh 2003/2/27 2002/09/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs11;

Rechtssatz

Die Erteilung von Entsendebewilligungen für die in § 18 Abs. 11 AuslBG inhaltlich umschriebenen Betriebsentsendungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Ob eine Betriebsentsendung im Sinne dieser Gesetzesstelle vorliegt, ist nach der alle Wirtschaftstätigkeiten umfassenden Systematik ÖNACE zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002090116.X01

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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