RS Vwgh 2003/3/18 2000/21/0081

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Veröffentlicht am 18.03.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §36 Abs3;
StGB §73;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Gegen den Fremden wurde ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 36 Abs 1 iVm § 36 Abs 2 Z 1 FrG 1997 verhängt. Angesichts des seit der Tat bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides verstrichenen Zeitraums von ca. sechseinhalb Jahren unterlag die belBeh einem Rechtsirrtum, dass sie allein aus dem einmaligen Fehlverhalten des Fremden (zwei gemäß § 73 StGB einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht gleichzuhaltenden Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung) auf die Annahme iSd § 36 Abs. 1 FrG 1997 schloss, dass sein Aufenthalt die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit (weiterhin) gefährden würde.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000210081.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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