RS Vwgh 2003/3/18 2002/11/0007

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Veröffentlicht am 18.03.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1993 §13;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/11/0018 E 27. April 1995 RS 2(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Im Fall einer sogenannten Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung der Verletzung subjektiver Rechte. Das Formerfordernis der Angabe der Beschwerdepunkte nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG kommt bei solchen Beschwerden daher nicht zum Tragen (vgl auch § 28 Abs 2 VwGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110007.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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