RS Vwgh 2003/3/18 2002/11/0254

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Veröffentlicht am 18.03.2003
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z2;
FSG 1997 §8 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Einer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 iVm § 8 Abs. 3 Z. 2 FSG 1997 verfügten Befristung der Lenkberechtigung liegt die Annahme zugrunde, dass der Besitzer der Lenkberechtigung zwar zum Lenken von Kraftfahrzeugen der betreffenden Klassen geeignet ist, diese Eignung jedoch nur für eine bestimmte Zeit angenommen werden kann und amtsärztliche Nachuntersuchungen erforderlich sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110254.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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