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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1984 §2 Z7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/16/0208 E 20. Juni 1990 RS 3Stammrechtssatz
Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und - wie im vorliegenden Fall bei einem Einfamilienhaus - nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden, sind bei der Wohnnutzfläche zu berücksichtigen (Hinweis E 17.11.1983, 83/16/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160208.X02Im RIS seit
05.05.2003