RS Vwgh 2003/3/19 2002/16/0190

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

19/05 Menschenrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §207 Abs2;
FinStrG §6 Abs2;
MRK Art6;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der "hinterzogenen Abgabe" gilt die Unschuldsvermutung und wegen der die Abgabenbehörde treffenden Beweislast für die Hinterziehung auch der Zweifelsgrundsatz als verfahrensrechtliche Richtschnur (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2172).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160190.X07

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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