RS Vwgh 2003/3/19 2001/03/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67g Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass Gründe, nach denen die Verkündung des Bescheides gemäß § 67g Abs. 2 AVG entfallen kann, im vorliegenden Fall schon im Hinblick auf die anzuwendende komplexe Rechtslage und die vorzunehmende Modifikation des Spruches vorgelegen sind (vgl. u.a. das hg. Erkenntnis vom 19. Oktober 2001, Zl. 2000/02/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030025.X05

Im RIS seit

07.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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