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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/08/0010 E 24. März 1992 RS 1 (hier Zusatz: Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 2 Z 1 HBG lassen keinen Zweifel daran, daß es sich bei der Beaufsichtigung, Wartung und Reinhaltung um kumulative Erfordernisse handelt)Stammrechtssatz
Hausbesorger - und schon deshalb versicherungspflichtig - ist, wer sich sowohl zur Reinhaltung als auch zur Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses gegen Entgelt verpflichtet hat. Sind Dienstpflichten aus allen drei Bereichen übertragen worden, so spielt es keine Rolle, daß keine davon in vollem Umfang zu erbringen ist (Hinweis E 13.10.1988, 87/08/0092).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080072.X04Im RIS seit
05.05.2003