RS Vwgh 2003/3/19 2000/12/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
beobachten
merken

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z3 impl;
DP/Stmk 1974 §67 Abs4 litc;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/12/0275 E 31. Mai 1996 RS 3(hier: Beamter der Landesbaudirektion - technischer Sachverständiger; hier: die maßgebliche Bestimmung des § 67 Abs. 4 lit. c DP/Stmk 1974 lautet gleich wie die Bestimmung des § 40 Abs. 2 Z. 3 BDG 1979 in der Fassung vor dem Besoldungsreform-Gesetz)

Stammrechtssatz

Einer langen und umfangreichen Einschulung iSd § 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 bedarf es dann nicht, wenn der Beamte über die erforderlichen Gesetzeskenntnisse im Hinblick auf die von ihm positiv abgelegte Dienstprüfung verfügen muß und sich mit der seither eingetretenen Änderungen als erfahrener Beamter (hier: Kriminalbeamter) vertraut machen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120110.X10

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten