RS Vwgh 2003/3/19 2002/12/0177

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
GehG 1956 §13a Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0179 2002/12/0178

Rechtssatz

Auch für den Fall der Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 13a Abs. 3 GehG 1956 hat der Verwaltungsgerichtshof bereits zum Ausdruck gebracht, dass bei Übergenüssen an Geldleistungen von der Notwendigkeit der betragsmäßigen Festsetzung dieser Übergenüsse auszugehen ist, weil auch eindeutig geklärt werden müsse, wie die Behörde den von ihr als Übergenuss im Sinne des § 13a GehG 1956 angesprochenen Betrag ermittelt hat (Hinweis E vom 22. Oktober 1990, 89/12/0110, mwN.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120177.X06

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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