RS Vwgh 2003/3/19 2002/16/0087

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0200 E 22. September 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Der Maßstab der objektiv gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt richtet sich nicht nach einem allgemein besonnen und einsichtigen Menschen, sondern nach einem solchen Menschen in der Lage des Täters, dh der Mensch des objektiven Maßstabes muss dem Lebenskreis, Berufskreis oder Bildungskreis des Täters angehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160087.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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