RS Vwgh 2003/3/19 2002/16/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §2 Z7;
WFG 1984 §53 Abs3;

Rechtssatz

Dem Umstand, dass ein Raum kein Tageslicht hat, kommt keine Bedeutung zu, zumal auch sonst - im Wohnungsverband gelegene - Abstellräume bei der Nutzflächenberechnung zu berücksichtigen sind (Hinweis E 23.1.2003, 2002/16/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160208.X04

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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