Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z3 impl;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat im Mai 1980 die Dienstprüfung für den Baudienst unter Anwendung der Sonderbestimmungen für Beamte des maschinentechnischen und elektrotechnischen Dienstes abgelegt. Seither war er ohne Unterbrechung als technischer Sachverständiger tätig. Aufgrund dieser Ausbildung und der langjährigen Erfahrung kann eine zügige Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet erwartet werden, das, wenn auch abweichende Rechtsvorschriften anzuwenden sind, nach wie vor dem technischen Sachverständigendienst, überdies in derselben Fachabteilung, zuzuordnen ist und nicht etwa ein aus der Sicht des Beschwerdeführers völlig entlegenes Gebiet seines Dienstzweiges darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120110.X12Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015