RS Vwgh 2003/3/19 98/08/0145

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §53 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/08/0146

Rechtssatz

Wird die Abzweigung jeweils in der Höhe des Familienzuschlages vorgenommen, so ist diese Höhe als "angemessener Teil" im Sinne des § 53 Abs. 1 AlVG anzusehen (Hinweis E 30. Juni 1998, 95/08/0194). Die Anordnung einer solchen Abzweigung hat bescheidmäßig zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080145.X04

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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