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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z3 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/12/0127 E 27. September 1990 RS 4(hier betreffend § 67 Abs. 4 lit. c DP/Stmk 1974)Stammrechtssatz
Daß sich der Beamte in die im Rahmen seiner neuen Verwendung nur selten unterlaufenden Vorgänge erst einarbeiten kann, wenn sie vorkommen und sich solche Einzelfälle unter Umständen auf mehrere Jahre verteilen können, bewirkt aber keineswegs, für die gesamte Zeit bis dahin eine " langdauernde und umfangreiche Einarbeitung " iSd § 40 Abs 2 lit c Krnt DienstrechtsG anzunehmen
(Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0088, VwSlg 10567 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120110.X11Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015