RS Vwgh 2003/3/19 2000/12/0110

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z3 impl;
DP/Stmk 1974 §67 Abs4 litc;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0127 E 27. September 1990 RS 4(hier betreffend § 67 Abs. 4 lit. c DP/Stmk 1974)

Stammrechtssatz

Daß sich der Beamte in die im Rahmen seiner neuen Verwendung nur selten unterlaufenden Vorgänge erst einarbeiten kann, wenn sie vorkommen und sich solche Einzelfälle unter Umständen auf mehrere Jahre verteilen können, bewirkt aber keineswegs, für die gesamte Zeit bis dahin eine " langdauernde und umfangreiche Einarbeitung " iSd § 40 Abs 2 lit c Krnt DienstrechtsG anzunehmen

(Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0088, VwSlg 10567 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120110.X11

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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