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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb geführt wird, ist maßgeblich, ob jene Person, deren Versicherungs- oder Beitragspflicht zu beurteilen ist, aus der Betriebsführung im Außenverhältnis (also im Verhältnis zu Dritten) berechtigt und verpflichtet wird. Statt des Eigentümers kann auf Grund eines dinglichen (zB durch Einräumung eines Fruchtgenussrechtes) oder obligatorischen Rechtsaktes (zB durch Abschluss eines Pachtvertrages) auch ein Nichteigentümer aus der Führung des Betriebes berechtigt und verpflichtet werden. Die bloße tatsächliche Betriebsführung reicht dazu nicht aus (Hinweis E 3. Oktober 2002, 98/08/0193).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000080012.X01Im RIS seit
08.05.2003