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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §8 Abs2;Rechtssatz
Welches Maß der Sorgfalt pflichtgemäß ist, bestimmt sich nach positiven Vorschriften, allenfalls nach der Verkehrssitte; die Frage, ob der Beschuldigte bei pflichtgemäßer Sorgfalt die Folgen seines Verhaltens einsehen konnte, nach der geistigen Fähigkeit und Kenntnis des Täters unter Berücksichtigung des Grundsatzes "ultra posse nemo tenetur", sodass die Folgen, die bei aller Sorgfalt nicht vorausgesehen werden können, nicht zurechenbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160087.X03Im RIS seit
05.05.2003