RS Vwgh 2003/3/20 2003/07/0004

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §22;

Rechtssatz

Aus § 22 des Forstgesetzes 1975 ergibt sich, dass auch im Schutzwald Holznutzungen vorgenommen werden dürfen bzw. wegen der Gefahr der Überalterung und der Notwendigkeit der Verjüngung sogar vorgenommen werden müssen. Holznutzungen, auch wenn sie aus einem Schutzwald stammen, erfordern aber auch Holzlieferungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003070004.X04

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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