RS Vwgh 2003/3/20 2001/06/0105

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte

Norm

B-VG Art135 Abs4;
B-VG Art139 Abs1;
B-VG Art144 Abs1;
B-VG Art89;
MRK Art6 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer meint, aus dem aus Art. 6 Abs. 1 MRK abzuleitenden Recht auf ein Tribunal sei eine Verpflichtung abzuleiten, einen Verordnungsprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof zu stellen, kann ihm nicht gefolgt werden. Der Beschwerdeführer konnte im vorliegenden Fall über eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG alle Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der angewendeten Verordnung vortragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001060105.X02

Im RIS seit

06.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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