RS Vwgh 2003/3/25 2001/01/0360

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des Zwanges zu völkerrechtswidrigen Militäraktionen - etwa gegen die Zivilbevölkerung - kann auch eine "bloße" Gefängnisstrafe asylrelevante Verfolgung darstellen. (Hier: Die Flucht des Beschwerdeführers beruhte - seinen Angaben zufolge - unter anderem darauf, als Angehöriger der Streitkräfte keinen Beitrag zur Tötung von Zivilisten leisten zu wollen, sodass der dem Beschwerdeführer wegen seiner Weigerung der Teilnahme an Einsätzen gegen die Zivilbevölkerung drohenden Gefängnisstrafe Asylrelevanz zukommen kann; Hinweis E vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0401).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010360.X01

Im RIS seit

24.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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