RS Vwgh 2003/3/25 2001/01/0169

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Veröffentlicht am 25.03.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §7;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/19/0276 E 10. März 1994 RS 2 hier: senegalischer Staatsbürger; Angaben über Flucht aus dem Krankenhaus

Stammrechtssatz

Insoweit die belangte Behörde Zweifel an der Richtigkeit der vom Asylwerber (hier: ghanesischer Staatsangehöriger) gemachten Angaben über die näheren Umstände seiner Flucht äußert und daraus seine Unglaubwürdigkeit ableitet, ist ihr unter Bedachtnahme auf die nicht mit europäischen Maßstäben zu messenden Verhältnisse in afrikanischen Ländern entgegenzuhalten, daß die laut Angabe des Asylwerbers über Intervention seines Onkels durchgeführte Befreiungsaktion nicht von vornherein jeglicher Wahrscheinlichkeit entbehrt.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010169.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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