RS Vwgh 2003/3/27 2000/09/0020

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Veröffentlicht am 27.03.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 litc;
BHZÜV 1995 §1 Z3;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall konnte die belangte Behörde nach dem von der Beschwerdeführerin im Verwaltungsverfahren erstatteten Vorbringen davon ausgehen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 1 Z 3 BHZÜV nicht erfüllt sind. Denn die Beschwerdeführerin verweist lediglich auf die besondere Bedeutung der beantragten (hoch qualifizierten) ausländischen Arbeitskraft für ihr Unternehmen bzw. die weitere Unternehmensentwicklung, sie vermag allerdings nicht darzutun, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft oder wenigstens andere Betriebe von der beantragten künftigen Beschäftigung betroffen sein würden bzw. aus welchem Grund überbetriebliche gesamtwirtschaftliche Interessen die Beschäftigung des Ausländers im Sinne des § 4 Abs. 6 Z 3 lit. c AuslBG erfordern (Hinweis E vom 16. Mai 2001, Zl. 98/09/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090020.X02

Im RIS seit

09.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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