RS Vwgh 2003/3/28 2001/02/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Dass medizinisch nicht ausgebildete Zeugen keinen Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt haben sollen, ist unerheblich, weil deren allfällige diesbezüglichen Aussagen keine sicheren Schlussfolgerungen auf die (Nicht-)Alkoholisierung des Besch zugelassen hätten (Hinweis E 11. September 1987, 87/18/0046).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ZeugenBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungBeweismittel ZeugenBeweismittel ZeugenbeweisAblehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001020139.X01

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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