RS Vwgh 2003/3/31 2000/10/0068

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15202000
E6J
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31979L0112 Etikettierungs-RL;
62000CJ0421 Sterbenz VORAB;
EURallg;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass dem Beschwerdeführer ausschließlich das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben zur Last gelegt wurde, nicht aber das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen, irreführenden Angaben oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit krankheitsbezogenen Angaben. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben allein stellt aber keinen Verwaltungsstraftatbestand dar.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenGemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000100068.X08

Im RIS seit

16.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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