RS Vwgh 2003/3/31 2000/10/0052

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E13301400
E3R E15202000
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht
10/10 Datenschutz
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31998R1139 Etikettierung genetisch veränderter Lebensmittel;
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
B-VG Art20 Abs3;
DSG 2000 §1 Abs1;
EURallg;
LMG 1975 §7 Abs2;

Rechtssatz

Zwar trifft es zu, dass das Bestehen eines Interesses des Verbrauchers an der Auskunft, ob den Kennzeichnungsvorschriften entsprochen worden ist, zu bejahen ist (vgl. etwa zum Bejahen des Interesses des Verbrauchers an der Auskunft, ob ein bestimmtes Lebensmittel als "diätetisches Lebensmittel" iSd § 7 Abs. 2 LMG 1975 angemeldet worden ist, das Erkenntnis vom 25. Jänner 1993, Zl. 90/10/0061). Eine (bloße) Beanstandung muss allerdings noch nicht bedeuten, dass ein Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften gegeben ist. Ob dies der Fall ist, ist erst in dafür bestimmten behördlichen Verfahren, gegebenenfalls in Verwaltungsstrafverfahren zu klären.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000100052.X04

Im RIS seit

26.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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