RS Vwgh 2003/3/31 97/14/0128

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1972 §79 Abs1;
EStG 1988 §79 Abs1;
IESG;

Rechtssatz

Einem Masseverwalter muss bei nur geringer Sorgfalt bekannt sein, dass er für die nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz vom Arbeitsamt ausbezahlten Beträge die lohnabhängigen Abgaben abzuführen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X06

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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