RS Vwgh 2003/3/31 99/14/0248

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §10;
FinStrG §33 Abs2 lita;
FinStrG §49 Abs1 lita;

Rechtssatz

Ein entschuldigender Notstand im Sinn des § 10 FinStrG kann aus der Verantwortung, der Beschuldigte habe den Betrieb aufrecht erhalten wollen, nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140248.X02

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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