RS Vwgh 2003/3/31 99/14/0248

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33;
FinStrG §49 Abs1;
FinStrG §8 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Motive für eine vorsätzliche Verwirklichung der Abgabenverkürzung und der Finanzordnungswidrigkeit kommt es bei Beurteilung der Schuldfrage nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140248.X01

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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