RS Vwgh 2003/4/3 2002/05/1238

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Veröffentlicht am 03.04.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Ob den Verwaltungsgerichtshof tatsächlich die Verpflichtung trifft, vor jedem Erkenntnis amtswegig das Weiterbestehen der Parteistellung der Prozessparteien zu prüfen, ist nicht zu erörtern, weil die Verletzung einer solchen "Pflicht" keinem der gesetzlichen Wiederaufnahmegründe unterzuordnen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002051238.X06

Im RIS seit

04.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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