RS Vwgh 2003/4/8 2003/01/0129

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Veröffentlicht am 08.04.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z4;
StbG 1985 §20 Abs2;

Rechtssatz

Zu den Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gehört nach § 10 Abs. 1 Z. 4 StbG 1985, dass gegen den Fremden "nicht wegen des Verdachtes einer mit Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatztat oder eines mit Freiheitsstrafe bedrohten Finanzvergehens bei einem inländischen Gericht ein Strafverfahren anhängig ist" (vgl. E 4.4.2001, Zl. 2000/01/0135; zum entsprechenden Tatbestand nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 124/1998 E 6.10.1999, Zl. 99/01/0229). Indem die belangte Beh ihre Entscheidung auf die genannte Bestimmung stützte, hat sie den Wegfall einer zwingenden Verleihungsvoraussetzung wahrgenommen und nicht etwa (im Sinne des E 7.9.2000, Zl. 98/01/0268) eine Ermessensentscheidung gefällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003010129.X01

Im RIS seit

16.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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